Zur Geschichte der Adresse Johann Straußgasse 440 vom Erwerb des Grundstücks bis zur Kollaudierung

 

Frage:
Was kostete ein Haus, gebaut in den Jahren 1965-1967? 
Antwort auf Grundlage der erhaltenen Rechnungen:
ATS 425.929,47 ohne Eigenleistung auf vorhandenem Grundstück!

 

1949/50 – Grundstückserwerb

Das Grundstück mit der heutigen Adresse Johann Straußgasse 440 kam 1949 in Familienbesitz. Unter der neuen EZ 761 wurde der Acker 581/2 gemäß einem Teilungsplan und auf Basis eines mit der Pfründe Gars am Kamp geschlossenen Tauschvertrags dem Ehepaar Franz (1879-1975) und Maria Hinterhofer (1890-1975) einverleibt.

Das Grundstück stand im Eigentum der Pfründe Gars, so dass die Abwicklung auch der kirchenrechtlichen Regelung der Pfründe zu entsprechen hatte. Das nicht unkomplizierte Prozedere ist an anderer Stelle auf unserer Webseite dokumentiert.

1951 – Straßenabtrennung

Das Grundstück war zum Zeitpunkt des Erwerbs ein Acker und lag inmitten einer Ackerlandschaft. 1951 begann die Erschließung des Areals durch die Abtrennung eines Straßenverlaufs. Nach der Anmeldung am 11.01.1951 erging am 16.04.1951 der entsprechende Beschluss.

1951 – Teilverkauf

Zum Ankauf eines weiteren (größeren) Grundstücks benötigten Franz und Maria Hinterhofer 1950 kurzfristig eine Zwischenfinanzierung. Sie entschieden sich für einen Teilverkauf. Mit dem am 21.01.1951 geschlossenen Kaufvertrag wurde die abgetrennte Fläche zum Grundstück 581/3 unter der neuen EZ 785.

1951 – Ein Obstgarten wird angelegt

Franz und Maria Hinterhofer stammten beide aus dem Mostviertel und hatten daheim das Mosteln gelernt. Jeden Herbst pressten sie Äpfel und Birnen zu Saft und Most. In der Pension erfüllten sie sich den Wunsch nach einem eigenen Obstgarten. Im oberen Drittel setzten sie Zwetschken, im restlichen Garten Äpfel und Birnen. Zwischen den Bäumen wuchs Luzerner Klee für ihre Hasen. Aus dieser Zeit ist die Rechnung der Baumschulen F. Praskac (Tulln) für die Erstbepflanzung erhalten.

1952 – Errichtung der Gemeindestraße

Für die Errichtung der Gemeindestraße mussten vom Grundstück 581/2 insgesamt 155 m2 abgetreten werden. Die neue Straße erhielt den Namen Johann Straußgasse. Von der Errichtung bis zur Asphaltierung vergingen 20 Jahre.

1954/55 – Aus dem Acker wird ein Garten

1954 beantragt Franz Hinterhofer mit Anmeldebogen 43/1954 die Änderung der Kulturgattung von Acker zu Garten. Mit TZ 1902/55 vom 28.10.1955 erging durch das BG Horn der entsprechende Beschluss.

1964 – Schenkung an Sohn und Schwiegertochter

Sohn Franz (1919-2010) und Schwiegertochter Christine (1927-2019) planten seit ihrer Heirat 1949 den Bau eines Eigenheims. Auf dem ihnen 1951 als nachträgliche Hochzeitsgabe geschenkten Acker 667/3 am Rande des Schubertparks konnten sie diesen Plan nicht verwirklichen, denn das Grundstück lag zwar im Bauhoffnungsland, mit einer zeitnahen Umwidmung konnte jedoch nicht gerechnet werden. Franz und Maria schenkten ihnen daher den ihren Obstgarten (Schenkung vom 23.04.1964).

1964 – Bauverhandlung und Baubewilligung

Am 26.05.1964 fand auf dem Grundstück die Bauverhandlung statt, bei der seitens der Nachbarn keine Einwände erhoben wurden. Der Bescheid erging wenige Tage später.
Der vorgelegte Plan wurde mit Auflagen genehmigt. Dass das Haus nach Fertigstellung in wesentlichen Teilen vom Plan abwich, hängt zu einem Gutteil mit dem Plan selbst zusammen. Denn in diesem wurde die nicht unerhebliche (und so auch augenscheinliche) Abschüssigkeit des Geländes schlicht ignoriert. Eine kurze Übersicht der Planabweichungen findet sich hier.

1965-1968 Bauen und zahlen 

Die Bauherren Franz und Christine führten genauestens Buch über die Ausgaben. Neben den Rechnungen, die sie für die Abrechnung des Landesdarlehens gemäß Wohnbauförderung 1954 benötigten, verzeichneten sie in einem A5-Schulheft selbst die kleinste Ausgabe (Porti, Trinkgelder, Vergütung von Aushilfen durch Familienmitglieder u.dgl.). Der Stand bei Fertigstellung des Rohbaus waren satte ATS 100.000. Diese Summe wurde so oft wiederholt, dass sie bis heute nachklingt. Leider ist dieses Heft verloren, jedenfalls bisher nicht aufgefunden worden. Zum Download-Archiv [zip] der erhaltenen Rechnungen geht es hier

1967 – Sommer

Übersiedlung der Familie ins neue Wohnhaus.

1967 – Kollaudierung, Bewohnungs- und Benützungsbewilligung

In der Niederschrift der Kollaudierung wurden die Abweichungen vom Plan festgehalten, die Heilung von Mängeln binnen Frist vorgeschrieben und die Erteilung der Benützungsbewilligung empfohlen.

1972 – Errichtung des Gehsteigs

Die Errichtung des Gehsteigs erfolgte im Auftrag anlässlich der Asphaltierung der Straße.